AGB
1. Geltungsbereich
Die Quanta GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, HRA 59421 B ("quanta commerce") ist ein Unternehmen, das softwareunterstützte Verpackungs- und Versandfertigmachung in organisierter Form betreibt. quanta commerce erbringt alle Leistungen gegenüber ihren Kunden (der "Kunde" und jeder Kunde gemeinsam mit quanta commerce die "Parteien") auf Basis dieser AGB, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die von quanta commerce angebotenen Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmen und nicht an Privatpersonen.
Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen den Parteien, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn dies von quanta commerce schriftlich bestätigt wird oder in diesen AGB darauf verwiesen wird (zB Vertrag über die Einlagerung von Waren).
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2. Leistungserbringung
quanta commerce ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch Beauftragung anderer Unternehmer (zB Frachtführer oder Kuriere) ("Logistikdienstleister") zu erbringen. Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt quanta commerce die Auswahl des Logistikdienstleisters. Sollen bestimmte Dienstleister ausgeschlossen oder präferiert ausgewählt werden, so muss dies gesondert vereinbart werden.
quanta commerce behält sich das Recht vor, Sendungen auf mehrere Pakete aufzuteilen, wenn dies für eine optimale Versandabwicklung sinnvoll ist. Im quanta commerce System erfasste und durch den Kunden freigegebene Aufträge können so lange durch den Kunden angepasst oder storniert werden, bis mit der Bearbeitung durch quanta commerce begonnen wurde.
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3. Entgelt
Das durch den Kunden an quanta commerce zu zahlende Entgelt ("Entgelt") richtet sich, sofern es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, nach den zum Zeitpunkt der Versandbeauftragung jeweils gültigen Tarife (Preise) von quanta commerce. Grundlage der Abrechnung ist die jeweils beauftragte bzw erbrachte Leistung gemäß aktuell geltenden Tarifen bzw. gegebenenfalls gesonderter Vereinbarungen. Das Entgelt setzt sich aus Kosten für Versand, Verpackung sowie einer Servicegebühr zusammen.
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4. Vom Versand ausgeschlossene Gegenstände
quanta commerce behält sich das Recht vor, bestimmte Gegenstände vom Versand auszuschließen bzw. den Versand bestimmter Gegenstände von speziellen Verpackungen oder anderen Beschränkungen abhängig zu machen.
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Die versendeten Gegenstände dürfen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – folgende Maximalwerte ("Maximalwerte") nicht überschreiten:
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Maximalgewicht: 31,5 kg im verpackten Zustand;
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maximale Seitenlänge im verpackten Zustand: 120 cm;
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Maximales Gurtmaß (2x Breite + 2x Höhe + längste Seite): 300 cm.
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Im Fall der Überschreitung der Maximalwerte oder des Versandes von ausgeschlossenen Gegenständen hat der Kunde gegebenenfalls dadurch entstandene Mehrkosten sowie bei Rückführung der Ware an den Kunden die Retourzustellungsgebühr in Höhe von EUR 14,90 netto an quanta commerce zu zahlen. Schäden die durch die Versendung ausgeschlossener Gegenstände entstehen hat der Kunde zu ersetzen.
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5. Abholung
Auf Wunsch des Kunden holt quanta commerce die zu versendenden Gegenstände an einem vom Kunden zu benennenden Ort ab. Die Abholung ist elektronisch über das quanta commerce Kundenkonto zu buchen. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Abholungen außerhalb der durch quanta commerce definierten Geschäftsgebiete (“Geschäftsgebiet”) nicht möglich. Die jeweils relevanten Geschäftsgebiete sind im Kundenbereich hinterlegt. Innerhalb des Geschäftsgebietes können Abholungen im Rahmen einer monatlichen Pauschale oder einzeln gebucht werden. Das Entgelt für die Abholung richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Versandbeauftragung jeweils gültigen Abholtarifen von quanta commerce. Die Abholtarife gelten für ein Maximalgewicht von 50 kg und maximal 50 Gegenstände je Abholung. Darüber hinaus, oder wenn aufgrund der Beschaffenheit der Ware für die Abholung mehr als ein Kurier notwendig ist, müssen gesonderte Konditionen vereinbart werden. Ab einer Wartezeit von über 10 Minuten behält sich quanta commerce das Recht vor, EUR 10,00 netto je 10 Minuten Wartezeit zu verrechnen.
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6. Einlagerung
Auf Wunsch des Kunden hält quanta commerce die Ware auf Lager und wickelt den Versand unmittelbar aus diesem Lager ab. Für die Einlagerung von Waren gelten die Bedingungen des mit dem Kunden hierfür gesondert geschlossenen Vertrages.
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7. Verpackung
Die Verpackung muss geeignet sein, einen Sturz aus 120 cm Höhe unbeschadet zu überstehen. Für den Fall der Verpackung durch den Kunden, hat dieser für die versandgerechte Verpackung zu sorgen und quanta commerce haftet nicht für Schäden infolge mangelhafter Verpackung (siehe auch Punkt 8 der AGB) Auf Wunsch des Kunden verpackt quanta commerce die zu versendenden Gegenstände versandgerecht. Für Gegenstände die von quanta commerce verpackt werden, gewährleistet quanta commerce die versandgerechte Verpackung.
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8. Haftung
quanta commerce haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von quanta commerce für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Für den Fall der Haftung durch quanta commerce, wird als Schaden der Netto Einkaufs-/Produktionswert bzw bei gebrauchten Gegenständen der Zeitwert ersetzt. Die Haftung ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmung – in jedem Fall auf EUR 500 netto pro Sendung begrenzt. Eine Ausnahme bilden dabei Abholaufträge, die nicht im quanta commerce Geschäftsgebiet stattfinden. Bei diesen Aufträgen ist die Haftung auf 10 EUR brutto je Kilo limitiert. Besteht eine Transportversicherung, ist der Kunde verpflichtet, den Ersatz des Schadens von dieser zu verlangen und sich die von der Transportversicherung geleistete Ersatzleistung anrechnen zu lassen. Übersteigt die Versicherungssumme die Schadenssumme, wird dennoch maximal der tatsächlich eingetretene Schaden ersetzt (unter Berücksichtigung der vorstehenden Haftungsbeschränkungen). Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Versandkosten, Entschädigung von entgangenen Umsätzen oder auf Schadenersatz bei Verspätungen bei der Zustellung bzw bei Nichthinterlassung von Zustellbenachrichtigungen. Bei zeitlich definierten Lieferungen (zB Express 12 h Service, Express 9 h Service) wird bei Verspätung der Sendung der Express-Aufschlag auf den Standardpreis zurückerstattet. Ein Ersatz der durch die verspätete Lieferung entstandenen Schäden bzw des restlichen Entgelts ist ausgeschlossen. Werden die zu versendenden Gegenstände vom Kunden bereits verpackt an quanta commerce übergeben, so haftet quanta commerce nicht für entstandene Schäden in Folge mangelhafter Verpackung; dies gilt auch bei bloß teilweiser Verpackung durch den Kunden (zB Innenverpackung).. Auch im Falle der nachträglichen Veränderung bzw der Neuverpackung der versendeten Gegenstände durch den Kunden haftet quanta commerce nicht für Schäden in Folge mangelhafter Verpackung. Die Beweislast für die Mangelfreiheit und Eignung der Verpackung trifft den Kunden. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die quanta commerce oder die Logistikdienstleister nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnten. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern nicht individuell ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Filmen, DVD und anderen Datenträgern ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Klarstellend wird festgehalten, dass bei Schäden an Elektronik – insbesondere Unterhaltungselektronik – den Kunden die Beweislast für die Schadensverursachung am Transportweg trifft. Offensichtliche Beschädigungen der Sendung sind unmittelbar bei Übernahme der Sendung schriftlich gegenüber dem Boten oder durch Nicht-Annahme zu rügen. Bei nicht offensichtlichen Schäden muss die Meldung innerhalb von drei Werktagen ab Zustellung schriftlich an quanta commerce erfolgen. Wird ein Schaden verspätet gemeldet verfallen die Ansprüche auf Ersatz dieses Schadens.
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9. Vorgehen bei Reklamationen
Für die Abwicklung einer Reklamation (zB Verzögerung, Verlust der Sendung, Beschädigung) ist der Kunde verpflichtet folgende Informationen innerhalb von 15 Werktagen ab Zustellung, bzw. in Fällen wo keine Zustellung stattgefunden hat, ab Kenntnis des Problems, an quanta commerce zu übermitteln:
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Sendungsnummer, Art und Beschreibung des Problems, bei Schadensfällen inklusive Fotos
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Bei Verkäufen oder anderen geschäftlichen Transaktionen: Lieferschein und Kundenrechnung sowie Nachweis über Netto Einkaufswert bzw. Produktionskosten
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Bei sonstigen Sendungen, bei denen es sich nicht um einen Verkauf handelt: Originalrechnung des beschädigten bzw. verlorenen Gegenstandes
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Werden die oben genannten Informationen und Unterlagen nicht binnen 15 Werktagen an quanta commerce übermittelt, verfallen alle Ansprüche des Kunden in Zusammenhang mit der Reklamation.
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10. Laufzeiten und Zustellung an Postfächer/Packstationen
Bei Abholung von zu versendenden Gegenständen durch quanta commerce bzw im Fall von bei quanta commerce eingelagerten Waren bei Auftragseingang durch den Kunden vor 12:00 Uhr verarbeitet und übergibt quanta commerce die Sendung noch am selben Werktag an den Logistikdienstleister. Ausgenommen hiervon sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – Aufträge mit mehr als 30 Sendungen, ohne Vorankündigung mindestens 24 Stunden vor Auftragserteilung. Alle angegebenen Laufzeiten sind Regellaufzeiten. quanta commerce übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Laufzeiten. Schäden, die aus einer diese Regellaufzeit übersteigenden tatsächlichen Laufzeit resultieren, sind von quanta commerce nicht zu ersetzen. Die Zustellung an Postfächer (P.O. Boxen) kann von quanta commerce nicht gewährleistet werden. Erfolgt die Dateneingabe entgegen dieser Vorgaben, kann die Zustellung an DHL Packstationen nicht gewährleistet werden.
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11. Retouren und nicht zustellbare Sendungen
Im Fall der Nichtzustellung hat der Kunde quanta commerce die dadurch anfallenden Kosten (zB Rücksendekosten, Kosten für die Einlagerung, Aufwand für Adressklärung im Fall unvollständiger oder falscher Adressdaten) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von weiteren 50 % dieser Kosten zu ersetzen. Um diese Kosten zu vermeiden, empfiehlt quanta commerce dem Kunden bei jeder Beauftragung einer Versendung eine Kontaktmöglichkeit des Empfängers (E-Mail Adresse und Telefonnummer) anzugeben und den Verlauf seiner Pakete in der App zu verfolgen, um bei Zustellproblemen rechtzeitig handeln zu können. Bei Adressklärungen aufgrund von Adressunstimmigkeiten oder -rückfragen ist eine Rückmeldung des Kunden innerhalb von 72 Stunden ab Anfrage durch quanta commerce notwendig. Sollte diese nicht rechtzeitig erfolgen, wird das Paket an quanta commerce retourniert. Für die Lagerung fallen ab dem 5. Tag der Lagerung Lagergebühren an. Erfolgt binnen 30 Tagen nach Rücksendung an quanta commerce keine Anweisung des Kunden betreffend des weiteren Vorgehens (Neuversand / Wiedereinlagerung, etc.), ist quanta commerce berechtigt die Sendung wiedereinzulagern, sie auf Kosten des Kunden zu ihm zu retournieren bzw. sie auf Kosten des Kunden zu entsorgen. Dem Kunden gebührt kein Ersatz für den durch die Entsorgung entstandenen Schaden.
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12. Bezahlung und Verrechnung
Der Kunde stimmt der Zustellung von Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu. Auf Wunsch des Kunden wird diesem kostenlos eine Rechnung in Papierform zugestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – monatlich auf Basis des im entsprechenden Monat geleisteten Aufwandes. Die monatliche Servicegebühr wird im Voraus und die sonstigen Kosten (z.B. Versand-, Verpackungs- und Lagerkosten) im Nachhinein verrechnet. Das Entgelt ist mit Zugang der Rechnung an den Kunden fällig und binnen zehn Werktagen ab Fälligkeit zu bezahlen. Bei einmaliger Beauftragung durch den Kunden erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach Durchführung der Versendung und das Entgelt ist mit Zugang der Rechnung an den Kunden fällig und binnen zehn Werktagen ab Fälligkeit zu bezahlen. Wenn nicht anders vereinbart, ist das Entgelt durch Zahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard und American Express) zu bezahlen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Kreditkarteninformationen korrekt und aktuell sind. Zusätzliche Kosten die bei Zahlungsproblemen (z.B. Kreditkarte abgelehnt) anfallen, sind vom Kunden zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist quanta commerce berechtigt, ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Ferner verpflichtet sich der Kunde im Fall seines Zahlungsverzugs, quanta commerce Mahn- und Inkassospesen sowie alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig Kosten zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls zwei Mahnschreiben durch ein befugtes Inkassobüro sowie ein Mahnschreiben eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.
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13. Verzollung
quanta commerce übernimmt die zollamtliche Abfertigung selbst oder lässt diese durch beauftragte Dritte vornehmen. Die mit der Ausfuhr verbundenen Kosten sind im Entgelt enthalten. Wenn der Warenwert einer Sendung EUR 1.000,-- übersteigt, können weitere Kosten anfallen, welche quanta commerce vom Kunden zu ersetzen sind. Die Kosten, die bei der Einfuhr anfallen (zB Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Abfertigungskosten, etc) sind vom Empfänger selbst zu tragen. quanta commerce behält sich das Recht vor, vorfinanzierte Kosten, die der Empfänger und Vertragspartner des Kunden im Ausland nicht übernimmt, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Informationen richtig und vollständig anzugeben und haftet für alle Schäden, die sich aus unvollständigen oder fehlerhaften Informationen oder Dokumenten ergeben.
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14. Kündigung
Der Kunde kann, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist (etwa in Verträgen die Lagerhaltung beinhalten), diese vertragliche Beziehung zu quanta commerce unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünf Werktagen jeweils zum Ende eines Kalendermonats, durch schriftliche Kündigung – wobei E-Mail das Erfordernis der Schriftlichkeit erfüllt, auflösen. Die AGB bleiben für im Zeitpunkt der Kündigung bereits beauftragte Versendungen in Kraft. Änderungen am monatlichen Abonnement kann der Kunde eigenständig in seinem Kundenkonto vornehmen, wobei Änderungen immer mit dem folgenden Kalendermonat in Kraft treten. quanta commerce kann diese vertragliche Beziehung zum Kunden durch schriftliche Kündigung – wobei E-Mail das Erfordernis der Schriftlichkeit erfüllt – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünf Werktagen jeweils zum Ende eines Kalendermonats auflösen. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
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15. Änderungsvorbehalt
Die Bestimmungen dieser AGB können von quanta commerce jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, wobei solche Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von quanta commerce und durch Zusendung des Vertragstextes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail Adresse kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an website@quanta-commerce.de, so gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und quanta commerce gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.
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16. Verjährung von Ansprüchen
Sämtliche Ansprüche gegen quanta commerce, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr.
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17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Berlin Charlottenburg zuständigen Gerichtes vereinbart.
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18. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz von quanta commerce.
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Diese AGB sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser AGB nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
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Sollte es Unklarheiten bei der Auslegung dieses Vertrags geben, so geht die deutsche Version vor.
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